Registrierung eines nationalen Visums D nach Polen: Dokumente, Verfahren, Bedingungen

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Die Republik Polen wird bei den Bürgern von Belarus, der Ukraine, der Russischen Föderation und anderen GUS-Staaten immer beliebter. Sie werden weniger von Tourismus oder Shopping angezogen, sondern von den europäischen Möglichkeiten, die ihnen dieses Land eröffnet. Daher nimmt die Zahl der Einwanderer nach Polen jedes Jahr zu. Jeder, der in diesem Land leben, an weiterführenden und höheren Bildungseinrichtungen studieren, einen gut bezahlten Job finden möchte, sowie diejenigen, die eine Pole Card besitzen, benötigen ein nationales Visum für Polen.

Polnisches nationales Visum: Was Sie wissen müssen

Der EU-Visumkodex definiert ein langfristiges nationales Visum europäischer Staaten (die Aufenthaltsdauer beträgt mehr als drei Monate im halben Jahr) als Typ D. Ausländische Staatsbürger, die eine Studienberechtigung erworben haben (in einer polnischen Bildungseinrichtung eingeschrieben) , einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, bei einem polnischen Arbeitgeber ein nationales Visum für Polen beantragen oder eine Pole's Card besitzen.

Das Visum D berechtigt Sie, je nach Zweck Ihres Aufenthalts, von 90 Tagen bis zu einem Jahr auf dem Territorium der Republik Polen zu bleiben.

Gleichzeitig erlaubt Ihnen das nationale Visum der Republik Polen, sich in anderen Mitgliedstaaten des Schengen-Raums zu bewegen und dort aufzuhalten, jedoch nicht länger als drei Monate im halben Jahr.

Nach der Anzahl der Grenzübertritte werden Visa der Kategorie D in Einzel-, Doppel- und Mehrfachvisa unterteilt. Insbesondere ist mit einem Visum zur einmaligen Einreise nur eine Einreise in das Land erlaubt, bei einer doppelten Einreise ist dies zweimal möglich und ein Visum für die mehrfache Einreise schränkt das Recht eines Ausländers nicht ein, das Land zu verlassen und bei Bedarf wieder einzureisen .

Registrierung eines nationalen Visums: erforderliche Dokumente

Um ein nationales Visum für Polen zu eröffnen, müssen Sie ein Paket von Dokumenten vorbereiten. Das Registrierungsverfahren beginnt mit der Vorbereitung eines Visumantrags.

Beim Ausfüllen des Fragebogens müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen:

  1. Das Bewerbungsformular wird vom Bewerber mit einem Computer oder Stift in lateinischen Blockbuchstaben (beim Schreiben von russischen Wörtern sollte Transliteration verwendet werden) ohne Fehler und Korrekturen ausgefüllt.
  2. Ein Visumantrag erfordert die Angabe personenbezogener Daten eines Ausländers: vollständiger Name, Geburtsjahr und -ort, Staatsbürgerschaft usw. Alle eingegebenen Informationen müssen genau den Eintragungen im Reisepass des Antragstellers entsprechen.
  3. Es ist auch erforderlich, Informationen über die geplante Aufenthaltsdauer in Polen, Ein- und Ausreisedaten, Informationen über die Aufnahmeorganisation, Verfügbarkeit von Finanzmitteln usw. anzugeben.

Für ein nationales Visum werden zusätzlich zum Antrag folgende Unterlagen (Originale und Kopien) benötigt:

  • internationaler Reisepass (eine Kopie der ersten Seite ist erforderlich). Achten Sie auf die Gültigkeit des Reisepasses: Dieser muss noch mindestens drei Monate nach Ablauf der Gültigkeit des Visums gültig sein. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten haben;
  • interner Reisepass (Fotokopie aller ausgefüllten Seiten);
  • Versicherungspolice mit einer Mindestdeckung von 30 Tausend Euro. Bei der Beantragung eines Mehrfachvisums muss die Versicherung die Dauer der ersten Einreise vollständig abdecken;
  • zwei aktuelle Farbfotos (35 x 45 mm) ohne Kopfschmuck, Vollgesicht. Das Gesicht sollte 70 bis 80 % des Fotos bedecken. Der Hintergrund muss weiß sein. Ein Foto sollte in der oberen rechten Ecke des Bewerbungsformulars eingefügt werden.

Darüber hinaus müssen Dokumente vorgelegt werden, die den Zweck der Reise nach Polen bestätigen.

Dokumente, die benötigt werden, um den Zweck der Reise zu bestätigen

Eine zwingende Voraussetzung für die Visumeröffnung ist die Bestätigung des Reisezwecks. Personen mit polnischen Wurzeln können einige Vorteile in Anspruch nehmen, benötigen dafür aber eine Pole Card. Als Bonus erhalten sie ein nationales Visum mit Pole Card ohne Registrierung und Visumbefreiung.

Ausländische Staatsbürger, die ein Visum für die Arbeitssuche in Polen beantragen, müssen das Original und eine Kopie eines der Dokumente bei sich haben:

  • Arbeitserlaubnis des Woiwoden;
  • Beschäftigungsgarantien in Polen durch eine andere Stelle, die befugt ist, ähnliche Dokumente für diese Art von Tätigkeiten auszustellen, wenn keine Genehmigung des Woiwoden erforderlich ist (z. B. auf Einladung der Universitätsverwaltung);
  • einen Antrag auf Arbeitsüberlassung an einen Ausländer, der beim Landesarbeitsamt gemeldet ist.

Ausländer, die in Polen studieren möchten, müssen Folgendes vorlegen:

  • eine Immatrikulationsbescheinigung an einer weiterführenden oder höheren Bildungseinrichtung (Original und Kopie), bei einer Vertragsform des Studiums - Zahlungsbestätigung für das Studium;
  • Nachweis über die ausreichende finanzielle Situation des Studierenden (Stipendienbescheinigung, Stipendienbrief eines Elternteils, Bestätigung der Familienbande, Arbeitsbescheinigung der Eltern oder Kontoauszug für drei Monate).

Studenten müssen einen Betrag von 1600 Zloty (oder den Gegenwert in Euro oder US-Dollar) besitzen, um ihren Aufenthalt im Land für die ersten zwei Monate zu bezahlen. Wenn keine Krankenversicherung besteht, ist innerhalb eines Monats ab dem Tag der Einreise ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 300 PLN pro Tag erforderlich.

Als Nachweis des Reisezwecks gelten auch die Originale von Studierenden-/Schülertickets der gastgebenden Bildungseinrichtungen, Immatrikulationsbescheinigungen für Lehrveranstaltungen. Weitere Informationen zur Beantragung eines Studienvisums finden Sie im Material „Studentenvisum für Polen“.

Voraussetzungen für minderjährige Bewerber

Die Eröffnung eines Visums für ausländische Staatsbürger, die noch nicht volljährig sind, weist einige Besonderheiten auf. Diese Personen müssen zusätzlich bereitstellen:

  • Geburtsurkunde (Kopie und Original);
  • Kopien der Pässe der Eltern (für eine gemeinsame Reise);
  • die Zustimmung des Elternteils (Erziehungsberechtigten), wenn die Reise von einem Minderjährigen alleine oder mit einem der Elternteile unternommen wird (das Dokument muss von einem Notar beglaubigt werden).

Übermittlung biometrischer Daten zur Erlangung eines nationalen Visums

Seit 2021 haben die Staaten, die dem Schengen-Raum angehören, die Anforderungen für die Erteilung von Schengen-Visa verschärft, insbesondere wurde die obligatorische Übermittlung biometrischer Daten für den Antragsteller eingeführt (nur Kinder unter 12 Jahren sind von der Fingerabdrucknahme ausgenommen). Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheit und Kontrolle von Migranten zu verbessern.

Die Verfahren zur Erlangung nationaler Visa in den meisten EU-Ländern waren von diesen Neuerungen jedoch nicht betroffen. Daher müssen Antragsteller ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke, digitales Foto, elektronische Signatur) nicht übermitteln, um 2021 ein polnisches nationales Visum zu eröffnen. Diese Anforderung gilt nur für die Fälle, in denen eines der Schengen-Visa für Polen geöffnet wird.

So reichen Sie Dokumente richtig ein

Sie können die Unterlagen für die Eröffnung eines nationalen Visums wahlweise bei einem der Konsularbüros Polens im Wohnsitzland oder bei der nächstgelegenen Visumantragsstelle (Visumzentrum) mindestens sieben Tage vor der geplanten Reise einreichen. Hier können Sie einen Termin für ein Visum vereinbaren.

Jeder Antragsteller muss einen Visumantrag und ein Paket der erforderlichen Unterlagen persönlich einreichen. Bei einem minderjährigen Kind unterschreibt der Erziehungsberechtigte den Antrag.

Wenn im Reisepass der Eltern ein minderjähriger Sohn oder eine minderjährige Tochter eingetragen ist, wird dennoch ein Antrag auf Erteilung eines Visums für ein Kind gestellt und eine vorgefertigte Erlaubnis wird in das Elterndokument eingefügt.

Die Visumgebühr kann direkt am Tag der Einreichung der Unterlagen bezahlt werden.

Das Verfahren zur Einreichung von Dokumenten bei der Konsularabteilung

Die Hauptbedingung für die Einreichung eines Antrags und der Unterlagen beim polnischen Konsulat ist die Nutzung der Dienste des E-Konsulats.Dazu müssen Sie online einen Antrag ausfüllen und registrieren (ohne dieses Verfahren wird das Konsulat ihn nicht berücksichtigen).

Um eine Anwendung zu registrieren, sollten Sie:

  • Besuchen Sie die Website http://www.e-konsulat.gov.pl/;
  • Geben Sie das Land an und wählen Sie das gewünschte Konsulat in der Russischen Föderation (in Moskau, St. Petersburg, Kaliningrad oder Irkutsk) aus. Auf der geöffneten Seite im "Menü" wählen Sie "Nationales Visum - Formular registrieren";

  • Lesen Sie die Anweisungen, geben Sie das Captcha ein und wählen Sie "Weiter";

  • Wählen Sie einen geeigneten Termin für einen Besuch im Konsulat und "Registrieren";

  • ein Bewerbungsformular ausfüllen;

Nach dem Ausfüllen des Fragebogens sollten Sie diesen sorgfältig prüfen (bei Fehlern kann die Ausstellung eines Visums verweigert werden) und speichern. Es ist zu beachten, dass für das Ausfüllen des Fragebogens und die Registrierung eine gewisse Zeit vorgesehen ist - von 30 Minuten bis zu einer Stunde. Andernfalls werden alle eingegebenen Daten gelöscht.

Das ausgefüllte Antragsformular ist zusammen mit dem ausgestellten Strichcode und der Nummer auszudrucken, zu datieren und zu unterschreiben sowie ein Foto einzukleben. Dann müssen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt zum Empfang des Konsulats kommen, die Visumgebühr bezahlen und einen Antrag stellen.

Das Verfahren zur Einreichung von Dokumenten beim Visumzentrum

Um das Verfahren zur Erlangung einer Einreisegenehmigung nach Polen zu beschleunigen und zu vereinfachen, können alle Papiere bei einem der Visazentren eingereicht werden, die in den Konsularbezirken geöffnet sind. Im Visumantragszentrum haben Besucher die Möglichkeit:

  • Lassen Sie sich zu allen interessanten Visafragen beraten;
  • einen Antrag ausfüllen und Unterlagen für die Eröffnung eines nationalen Visums einreichen;
  • Konsular- und Servicegebühren zahlen;
  • einen Reisepass mit einem vorgefertigten Visum erhalten;
  • gegen Aufpreis Dienstleistungen bestellen (Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens, Fotokopieren, Fotografieren usw.).

Die Adressen der Visazentren finden Sie auf der Website der polnischen Botschaft.

Weitere Informationen zu Reisezielen finden Sie auf der VFSGlobal-Website. Hier ist es notwendig:

  • wählen Sie den gewünschten Konsularbezirk Polens aus;

  • Finden Sie das nächstgelegene Visumantragszentrum in der vorgeschlagenen Liste (z. B. St. Petersburg);

  • erhalten Sie Kontaktinformationen über das Zentrum.

Danach sollten Sie das ausgewählte Zentrum während der Geschäftszeiten besuchen und einen Antrag und Unterlagen einreichen. Antragsformulare sind im Zentrum kostenlos erhältlich.

Kosten und Bedingungen für die Ausstellung eines nationalen polnischen Visums

Neben der Bereitstellung eines Pakets der erforderlichen offiziellen Papiere müssen Sie auch eine Konsulargebühr entrichten, die alle Kosten für die Prüfung und Beantragung eines nationalen Visums umfasst.

Die Höhe der Gebühr für Bürger der Russischen Föderation und einer Reihe anderer GUS-Staaten beträgt 60 Euro, für Weißrussen 20 Euro, für Ukrainer ist die Zahlung der Gebühr nicht vorgesehen. Bei Ablehnung eines Visums wird dem Antragsteller die bezahlte Konsulargebühr nicht zurückerstattet.

Alle Dienstleistungen des Visazentrums werden bezahlt. Aufgrund ihrer Zahlung wird eine Servicegebühr in Höhe von 19,50 bzw. 23 Euro erhoben (die Höhe hängt von der Stadt ab, in der die Unterlagen eingereicht werden).

Visaanträge werden innerhalb von fünf Kalendertagen in den Konsularbüros Polens bearbeitet. In besonderen Fällen kann diese Frist auf 30-60 Tage verlängert werden, z. B. wenn zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Eine dringende Visumeröffnung (zwei oder drei Tage vor Reiseantritt) ist gegen Aufpreis möglich. Bürger der Ukraine müssen für ein solches Visum 30 Euro zahlen, für Russland 90 Euro. Für Bürger von Belarus gibt es keine dringende Möglichkeit, ein Visum zu erhalten

So überprüfen Sie die Bereitschaft eines polnischen Visums

Bei der Einreichung von Dokumenten erhält der Antragsteller eine Quittung, aus der das Datum der Bereitschaft des Reisepasses mit einem Visum hervorgeht. Wenn das Visumzentrum jedoch an der Bearbeitung von Dokumenten beteiligt ist, können Sie auf Wunsch die Bereitschaft des Visums überprüfen, indem Sie den Status Ihres Antrags auf der Website von VFS Global verfolgen, indem Sie den Menüpunkt „Status Ihres Antrags verfolgen“ auswählen “.

Zur Verifizierung müssen Sie die Registrierungsnummer des Antrags und das Ablaufdatum des Reisepasses eingeben.

Visa-Zentren bieten auch einen Benachrichtigungsservice (Drei-Text-SMS) über den Status des Antrags an. Die Kosten für den Service betragen 100 Rubel inklusive Mehrwertsteuer.

Dieser Service kann aber auch als Bonus kostenlos in Anspruch genommen werden, indem man beim Visumzentrum eines der zusätzlichen Servicepakete beantragt: zum Ausfüllen eines Fragebogens, Fotografieren, Kopieren und andere.

Verweigerung der Eröffnung eines nationalen Visums: Gründe und Beschwerdemöglichkeit

Man sollte nicht denken, dass es überhaupt nicht schwierig ist, ein nationales polnisches Visum zu erhalten. Die Praxis zeigt, dass sich die Mitarbeiter der polnischen Konsulate durch ihre Integrität auszeichnen.

Unter den Gründen, warum einem Antragsteller ein Visum verweigert werden kann, sind folgende hervorzuheben:

  • die eingereichten Dokumente enthalten falsche Informationen oder sind gefälscht;
  • der Zweck der Reise nach Polen ist nicht dokumentiert;
  • es gibt nicht genügend Mittel, um in Polen zu bleiben;
  • beim Ausfüllen des Visumantrags wurden Fehler gemacht;
  • der Antragsteller ist vorbestraft;
  • die Visumeröffnungsgebühr wurde nicht bezahlt.

Die Gründe für die Ablehnung werden schriftlich angegeben und dem Antragsteller bei Rückgabe des Reisepasses vorgelegt. Nach Kenntnisnahme der Gründe für die Ablehnung der Visumeröffnung hat der Antragsteller das Recht, einen erneuten Antrag zu stellen. Für die Wiederholungsprüfung müssen Sie 60 Euro bezahlen.

Gegen die Ablehnung besteht auch die Möglichkeit, bei der Botschaft Widerspruch einzulegen, wo Sie ggf. zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Dies muss innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ablehnung erfolgen. Die Entscheidung des Konsuls nach der Berufung ist endgültig.

Interessante Tatsache. Die meisten legalen Arbeitnehmer, die mit einem nationalen Visum nach Polen eingereist sind, kamen aus der Ukraine. Ende 2021 arbeiteten hier mehr als 900 Tausend Ukrainer. Den zweiten Platz nehmen Weißrussen ein - 15 Tausend, den dritten Platz nehmen die Bürger der Russischen Föderation ein - mehr als 10 Tausend.

Fassen wir zusammen

Das polnische nationale Visum der Kategorie D ist bei Ausländern sehr beliebt, die in Polen einen Job finden oder eine Bildungseinrichtung besuchen möchten.

Um ein nationales Visum zu beantragen, müssen Sie einen bestimmten Aktionsalgorithmus einhalten: Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente vor, wenden Sie sich an das Konsulat von Polen oder ein Visumzentrum, stellen Sie einen Visumantrag und ein Paket mit offiziellen Papieren, zahlen Sie die Gebühr und erhalten Sie rechtzeitig eine Antwort. Für einen minderjährigen Bewerber ist eine Reihe zusätzlicher Unterlagen erforderlich.

Wird die Beantragung eines nationalen Visums verweigert, kann der Antragsteller diese Entscheidung innerhalb einer begrenzten Frist anfechten.

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