Organisations- und Rechtsformen der Geschäftstätigkeit in Deutschland

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Auslandsgeschäfte sind keine neue und bewährte Anlageform. Es wird von Unternehmern aus aller Welt genutzt, zumal ausländische Investitionen in fast allen Ländern unter besonderem Schutz stehen. Deutschland ist eines der attraktivsten Wirtschaftsländer. Aber es ist wichtig, die organisatorischen und rechtlichen Eigentumsformen in Deutschland zu kennen: Die richtige Wahl einer von ihnen für die Eintragung eines Unternehmens kann zu einem entscheidenden Faktor für den Erfolg eines Unternehmens werden.

Geschäfte in Deutschland machen

Warum ist Deutschland für ausländische Investitionen und Unternehmen im Allgemeinen so attraktiv?

  • Zum einen die garantierte Einhaltung der gesetzlichen Verfahrensvorschriften und der Rechte, die ausländischen Unternehmern nach deutschem Recht eingeräumt werden.
  • Zweitens die Öffnung des deutschen und des europäischen Marktes im Allgemeinen für den Verkauf von Fertigwaren und Dienstleistungen.
  • Drittens durch die Wirkung der Inländerbehandlung für ausländische Investitionen (die meisten Vorteile für deutsche Unternehmen gelten auch für ausländische) und das Fehlen wesentlicher Beschränkungen für ausländisches Kapital.
  • Viertens die Vielfalt der Organisations- und Rechtsformen für die Eintragung eines Unternehmens.

Ein ausländischer Investor kann die am besten geeignete Unternehmensform und -art wählen. In Deutschland gibt es nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowohl Einzelunternehmen als auch Personengesellschaften auf der Grundlage von Personen- und Kapitalbeteiligungen. Wir werden im Folgenden über sie sprechen.

Und wer sich für die Besonderheiten des Wirtschaftens interessiert, dem sei der Artikel "Wirtschaft in Deutschland" empfohlen.

Kapital-(Aktien-)Unternehmen

Kapitalgesellschaften oder, wie sie in Deutschland auch genannt werden, Kapitalgesellschaften, basieren auf dem Modell der Vereinigung oder Zusammenlegung von Kapital ihrer Schöpfer, die in der Regel wirtschaftliche Ziele verfolgen.

Alle Kapitalgesellschaften werden als juristische Personen gegründet, erwerben also die damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Ihre Tätigkeit wird durch den zweiten Abschnitt des dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Alle diese Unternehmen werden ihrer Ansicht nach mit der obligatorischen Einlage des genehmigten Stammkapitals gegründet, das heißt, sie sehen eine Kapitalbeteiligung vor. Darüber hinaus unterliegen sie alle der Eintragungspflicht im deutschen Handelsregister.

Nach deutschem Recht können insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland solche Kapitalgesellschaften gegründet werden als:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbH;
  • vereinfachte Form der GmbH - mini-GmbH, UG;
  • Aktiengesellschaften - AG;
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien - KGaA;
  • Europäische Aktiengesellschaft - SE.

Wir schlagen vor, auf die gängigsten Organisations- und Rechtsformen näher einzugehen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Ähnlich wie in Russland sind deutsche Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) die häufigste Form der Gesellschaftsgründung. Anfang 2021 gab es in Deutschland 1,15 Millionen LLCs. Die Regelung ihrer Tätigkeit erfolgt im Wesentlichen durch das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die §§ 238-342a HGB.

Demnach ist LLC eine individuelle juristische Person mit eigenem Namen, hat eine Liste von Rechten und ist für finanzielle und andere Verpflichtungen mit eigenem Eigentum verantwortlich.

GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden, wobei es sich sowohl um natürliche als auch um juristische Personen handeln kann. Darüber hinaus können auch ausländische Organisationen ihre Gründer sein.

Die Zahl der Ersteller und Teilnehmer ist gesetzlich nicht begrenzt. Jegliche Haftung der Beitragszahler ist auf den Wert ihrer Beiträge beschränkt.

Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 €, wovon mindestens die Hälfte bei der Antragstellung auf Eintragung gebildet werden muss.

Mehr dazu im Artikel "GmbH in Deutschland".

Vereinfachte Version von LLC

Ab dem 01.01.2008 wurden wesentliche Änderungen im GmbHG vorgenommen. Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde verabschiedet, das eine vereinfachte Form der GmbH in den Rechtsbereich Deutschlands einführte - eine Unternehmergesellschaft oder Unterhmergesellschaft hneaftungsbeschrän . Die Möglichkeit, eine solche vereinfachte GmbH zu gründen, findet sich in § 5a GmbHG.

Der wesentliche Unterschied zwischen einer gewöhnlichen Gesellschaft und einer vereinfachten besteht in der Höhe des genehmigten Kapitals: Bei UG beginnt das Mindeststammkapital bei 1 €, bei einer gewöhnlichen GmbH benötigen Sie mindestens 25.000 €. Der zweite Vereinfachungspunkt nach § 1a Abs. 2 GmbHG ist die Möglichkeit, eine UG im vereinfachten Verfahren zu gründen (ist übrigens auch für GmbH vorgesehen).

Was die Registrierung angeht, hat sich das Verfahren nicht geändert. Um eine Gesellschaft in Form einer UG zu gründen, ist es also erforderlich, das Protokollierungsverfahren zu durchlaufen, einen Antrag beim Gericht zu stellen, sich über Name, Name, Art der wirtschaftlichen Tätigkeit usw. zu einigen.

Das Gesetz führt übrigens einige Beschränkungen bei der Gewinnverteilung zwischen den Anteilseignern ein. Daher muss die UG gemäß § 5a GmbHG § 3 eine bestimmte Rücklage in Höhe von 25 % des um den Verlust verminderten Jahresüberschusses bilden. Diese Mittel erhöhen das genehmigte Kapital der Gesellschaft und können für eine Mindestanzahl von Zwecken verwendet werden, beispielsweise zum Ausgleich von im vergangenen Jahr entstandenen Defiziten oder Verlusten. Übersteigt das genehmigte Kapital der UG durch die Bildung eines solchen Fonds 25.000 €, muss diese in eine GmbH umgewandelt werden.

Aktiengesellschaften

Eine andere Form der Kapitalgesellschaft ist eine Aktiengesellschaft, in Deutschland als Aktiengesellschaft (AG) bezeichnet. Ihre Tätigkeit wird durch ein besonderes Gesetz über Aktiengesellschaften (AktG) geregelt.

Aktiengesellschaften im Sinne des § 1 AktG sind juristische Personen, bei denen sich die Haftung der Aktionäre für die Verbindlichkeiten einer Aktiengesellschaft nach dem Wert und Anteil der von ihnen gehaltenen Aktien richtet.

AO kann von einem oder mehreren Teilnehmern gebildet werden, die sowohl Bürger als auch Organisationen sein können.

Nach § 7 AktG beträgt der Mindestbetrag für Stammkapital 50 Tausend Euro. Bei der Eintragung muss die Geldeinlage in die Aktien mindestens 25 %, die Vermögenseinlage und die Einlage in Form von Eigentumsrechten – in voller Höhe – geleistet werden.

Aktiengesellschaften in Deutschland teilen ihr Grundkapital in Aktien ein, deren Wert bei Feststellung nach § 8 AktG 1 € nicht unterschreiten darf. Ist er niedriger, gelten die Aktien als ungültig.

Sofern die Aktien nennwertlos sind und nur einen bestimmten Anteil am Grundkapital darstellen, darf der auf eine bestimmte Aktie entfallende Anteil am Grundkapital 1 € nicht unterschreiten.

Die ausgegebenen Aktien sind zum freien Verkehr auf dem Markt zugelassen. Ihre Veröffentlichung und ihr Verkauf ermöglichen es, Investitionen in das Unternehmen anzuziehen.

AG wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus einem oder mehreren Mitgliedern besteht. Die Kontrolle über den Vorstand sowie dessen Bestellung übt der Aufsichtsrat aus, der von der Gesellschafterversammlung gebildet wird; der erste Aufsichtsrat nach § 30 AktG wird von den Gründern gebildet.

Der Aufsichtsrat muss einen Vorsitzenden und mindestens einen stellvertretenden Vorsitzenden haben. In Anbetracht all dessen ist die AG eine akzeptable Form für die Eröffnung eines großen Unternehmens, sonst rechtfertigen sich die Kosten für die Gründung und den Unterhalt nicht.

Kommanditgesellschaft auf Aktien

Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und ist eine Mischform aus Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft. Sie ist gemäß § 278 AktG eine juristische Person, die 2 Arten von Teilnehmern umfasst:

  • Komplementäre - unbeschränkt haftende Komplementäre, die den Gläubigern mit ihrem eigenen Vermögen haften;
  • Kommanditisten - sonstige Gesellschafter, die gegenüber den Gläubigern der KGaA nicht persönlich haften und für deren Verbindlichkeiten nur mit dem Wert ihrer Anteile beschränkt haften.

Das Mindeststammkapital einer Kommanditgesellschaft auf Aktien beträgt wie bei einer Aktiengesellschaft 50.000. Es besteht jedoch aus zwei Teilen: Einlagen von Komplementären und Kommanditisten. Zu beachten ist, dass die Komplementäre im Gegensatz zu den Kommanditisten nicht an der Bildung des genehmigten Kapitals beteiligt sind.

Komplementäre haben eine Reihe von Befugnissen, die denen des Verwaltungsrats in einer Aktiengesellschaft ähneln. Kommanditisten wiederum sind eine Hauptversammlung, in der Komplementäre stimmberechtigt sind, wenn sie Aktionäre sind.

KGaA wird von den persönlich haftenden Gesellschaftern unter der Aufsicht eines von der Hauptversammlung gebildeten Aufsichtsrats geleitet.

Um eine Kommanditgesellschaft auf Aktien zu gründen, sind mindestens 5 Gründer erforderlich.

Aufgrund des Vorliegens der Eigenverantwortung sind KGaA in Deutschland nicht so weit verbreitet, aufgrund der erhöhten Bonität unter Eigenverantwortung der Komplementäre wird diese Form jedoch immer beliebter.

Europäisches Unternehmen

Eine andere sehr vielversprechende Form der Firmenregistrierung ist eine Europäische Aktiengesellschaft oder eine Europäische Gesellschaft, übersetzt als Societas Europaea (SE). Sie wurde gemäß der Charta der Europäischen Gesellschaft gegründet, die durch die Verordnung Nr. 2157/2001 des Rates der Europäischen Union vom 8.10.2001 genehmigt wurde.

SE ist eine Art universelle Unternehmensform, die auf dem Hoheitsgebiet jedes EU-Landes tätig werden kann und dafür keine Sondergenehmigung und Inländerbehandlung benötigt. Die Charta enthält die Grundregeln für die Gründung und den Betrieb der SE und definiert auch die Aspekte, die durch die Gesetzgebung der einzelnen Länder geregelt werden können.

SE ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Kapital einer Gesellschaft ist in Aktien zerlegt, deren Wert die Haftungsgrenze ihrer Aktionäre ist.

Nach Absatz 2 der Kunst. 4 der Satzung muss das Grundkapital der Gesellschaft mindestens 120.000 Euro betragen, wobei diese Höhe durch die nationale Gesetzgebung jedes Landes erhöht werden kann.

Wie von Art. 15 der Satzung erfolgt die Gründung einer SE nach dem für Aktiengesellschaften geltenden Recht des Staates, in dem sie gegründet wurde. Das heißt, die Gründung einer europäischen Gesellschaft ist sowohl in Form einer Aktiengesellschaft als auch in Form einer GmbH möglich. Somit ist die Gründung einer SE auf mehreren Wegen möglich:

  • Gründung der Hauptaktiengesellschaft oder LLC;
  • Gründung einer Tochtergesellschaft JSC oder LLC;
  • der Zusammenschluss mehrerer Aktiengesellschaften, wenn diese unterschiedliche Herkunftsländer haben;
  • Umwandlung einer gewöhnlichen Gesellschaft in ein europäisches Unternehmen. Wenn sie seit mehr als 2 Jahren Niederlassungen im EU-Ausland hat.

Die in Deutschland eingetragene SE ist im Register der juristischen Personen der Bundesrepublik Deutschland eingetragen und kann auch eine gemischte Organisations- und Rechtsform haben.

Tochterunternehmen

Jede Kapitalgesellschaft kann eine Tochtergesellschaft gründen - in diesem Fall wird sie zu einer neuen Einheit, unabhängig von der Muttergesellschaft. Die Rechtsgrundlage für ihre Gründung ist in den einschlägigen Gesetzen enthalten, die die Tätigkeit einer bestimmten Kapitalgesellschaftsform regeln: AktG für eine Aktiengesellschaft, GmbHG für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung usw.

Das Tochterunternehmen ist ein eigenständiges Unternehmen und übt seine wirtschaftlichen Tätigkeiten und Entscheidungen völlig eigenständig aus. Auch wenn die Tochtergesellschaft in Deutschland von einer ausländischen Gesellschaft gegründet wird, unterliegt diese in jedem Fall den in Deutschland geltenden Regeln.

Zweig

Ausländische Unternehmen können in Deutschland eine Niederlassung eröffnen (Zweinigiederlassung). Er ist im Gegensatz zur Töchtergesellschaft keine eigenständige juristische Person, auch wenn ihm seine Befugnisse gegenüber der Hauptverwaltung Freiheiten lassen. Die Filiale zeichnet sich durch die Schaffung ähnlicher Funktionen wie die der Zentrale, die geplante Betriebsdauer und eine externe Organisation aus: eigene Buchhaltung, Belegfluss, Buchhaltung.

Eine Zweigniederlassung wird normalerweise in Partnerschaften, LLCs und JSCs gegründet.

Die Eintragung einer Zweigniederlassung in Deutschland erfolgt beim Handelsregister der Region oder Stadt, in der die Zweigniederlassung angesiedelt werden soll.

Für Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelten die gleichen Regelungen wie für deutsche Gesellschaften, jedoch mit einigen Ergänzungen, da die Zweigniederlassung der Sitz der Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland ist.

Personengesellschaften (Partnerschaften)

Personengesellschaften sind eine besondere Form der Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche und juristische Personen zur Erreichung gemeinsamer wirtschaftlicher Ziele zusammenschließen können. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, ohne diese erwirbt sie jedoch leicht Rechte und Pflichten. Die Personengesellschaft ist beschränkt geschäftsfähig - sie ist ein Zusammenschluss von voll geschäftsfähigen Personen. In den allermeisten Fällen beschränkt sich die Haftung der Gesellschafter nicht nur auf ihre Einlage und erstreckt sich auf ihr gesamtes Vermögen, obwohl einige Formen noch Beschränkungen vorsehen.

Zu den gängigsten Formen:

  • Zivilgesellschaft;
  • offene Handelspartnerschaft;
  • begrenzte Partnerschaft;
  • Kommanditgesellschaft mit Komplementär - eine juristische Person;
  • Partnerfirma.

Betrachten wir jeden von ihnen genauer.

Zivilgesellschaft

Die Zivilgesellschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Rechtsform der Personengesellschaft zwischen zwei oder mehreren Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben wollen. Die GbR gilt als die häufigste Personengesellschaft in Deutschland. Dies liegt daran, dass sich die GbR durch eine einfache Registrierung sowie eine vereinfachte Buchführung und Steuererklärung auszeichnet.

Die Gesellschafter, die die Gesellschaft gründen und eintreten, treffen gemeinsam Entscheidungen und tragen dementsprechend auch gemeinsam Verantwortung. Wie bereits erwähnt, haften GbR-Mitglieder als persönliche Begleiter unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen.

Die rechtliche Regelung der Tätigkeit der GbR und des Verhältnisses zwischen den Beteiligten erfolgt nach den unternehmensspezifischen Regelungen der §§ 705-740 BGB sowie durch die zwischen den Beteiligten der Gesellschaft geschlossene Vereinbarung.

Ein solcher Gesellschaftsvertrag wird in freier Form abgeschlossen. Es spiegelt auch den Anteil jedes Teilnehmers wider. Die Einbringung des genehmigten Kapitals ist übrigens nicht erforderlich.

Die Leitung des Unternehmens wird von allen seinen Teilnehmern gleichzeitig ausgeübt. Sowohl Gewinne als auch Verluste werden grundsätzlich zu gleichen Teilen auf die GbR-Teilnehmer verteilt, die Vereinbarung kann jedoch eine abweichende Verteilung vorsehen. Da es sich um keine juristische Person handelt, ist eine Zivilgesellschaft nicht im Handelsregister eingetragen.

Offene Handelspartnerschaft

Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine andere Personengesellschaft, an der sich jede natürliche und juristische Person beteiligen kann, die Geschäfte betreiben möchte. Das OHG ist in den §§ 105-160 HGB geregelt.

Die Einbringung eines Gesellschafters in die Gesellschaft kann von Gesetzes wegen in jeder Form sowohl durch Vermögen als auch durch eigene Arbeit erfolgen. Die OHG ist wie alle Personengesellschaften keine juristische Person, besitzt aber gleichzeitig nach § 124 HGB die Rechtsfähigkeit und die Fähigkeit, Grundstücke mit entsprechender Eintragung im Grundbuch als Eigentümerin zu erwerben.

OHG entsteht auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen ihren Teilnehmern, durch die sie die wichtigsten Kennzahlen ihrer Zusammenarbeit festlegen.

Jeder Teilnehmer hat das Recht, die Aktivitäten der OHG zu leiten, zu vertreten und zu kontrollieren, auch nur dann, wenn eine solche Vereinbarung zwischen den Teilnehmern getroffen wird.

Eine Personenhandelsgesellschaft ist eintragungspflichtig und sieht ein komplexeres Eintragungsverfahren vor als die GbR.

Von besonderem Interesse ist die Eigenverantwortung der Teilnehmer. Nach § 128 HGB haften sie den Gläubigern der Personengesellschaft persönlich als Gesamtschuldner. Das heißt, die OHG haftet für die Verbindlichkeiten mit ihrem Vermögen und dem Vermögen der Teilnehmer, die ihrerseits (jeweils zu gleichen Teilen, unabhängig von der Einlage) solidarisch für die Schulden haften.

Kommanditgesellschaft (Kommanditgesellschaft)

Die Kommanditgesellschaft (CoKG, KG) ist eine Art OHG und Gegenstand des zweiten Abschnitts des zweiten Buches des Handelsgesetzbuches (§§ 161-177 HGB).

Eine Kommanditgesellschaft ist also eine Vereinigung von zwei oder mehreren Personen oder Organisationen, bei der es mindestens einen vollwertigen Gesellschafter (Komplementär) gibt, der mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der KG haftet, und einen Kommanditisten, dessen Haftung beschränkt ist auf die Höhe seines Beitrags. Genossen sind übrigens gesamtschuldnerisch.

Nach § 164 HGB sind an der Geschäftsführung, Vertretung und Führung aller Geschäfte der KG nur Komplementäre beteiligt, und Kommanditisten sind von diesem Verfahren ausgenommen - sie erwirtschaften nur nach Maßgabe ihrer Einlagen einen Gewinn. Diese Bestimmung kann jedoch durch die Satzung der Partnerschaft geändert werden.

Trotz fehlender geschäftsführender Befugnisse haben Kommanditisten das Recht, von den Komplementären den Jahresabschluss zu verlangen, einschließlich des Rechts, diesen zu überprüfen.

Als eine Art Personenhandelsgesellschaft ist die KG eintragungspflichtig im Handelsregister. Die Gründung erfolgt auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages, ohne dass es der Bildung eines genehmigten Kapitals bedarf.

Kommanditgesellschaft mit Komplementor - LLC

Eine besondere Form der Kommanditgesellschaft namens Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft oder GmbH & Co.KG, Kommanditgesellschaft mit Komplementär. Hauptmerkmal dieser Organisationsform ist die Präsenz als vollwertige(r) Gesellschafter eines Unternehmens in Form einer GmbH (GmbH).

Der Kern dieser Gestaltung besteht darin, die wirtschaftlichen Risiken einer Kommanditgesellschaft zu minimieren. Somit bleibt die Haftung trotz unbeschränkter Haftung der Komplementäre der KG, wenn die GmbH als solche auftritt, dennoch beschränkt, da die GmbH für Verbindlichkeiten nur mit ihrem Besitz haftet.

Die Personengesellschaft wird durch eine GmbH geführt, die wiederum direkte Geschäftsführer beschäftigen kann. Trotz der offensichtlichen Vorteile erfordert die Bildung einer solchen Partnerschaft zusätzliche Kosten und eine doppelte Berichterstattung: sowohl für LLC als auch für CT.

Partnerschaft

Eine Partnergesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft (PartnG) ist eine Form der berufsständischen Organisation von Einzelpersonen, die Vertreter der Freien Berufe sind. Zu den Vertretern der Freien Berufe sollen nach § 2 Abs. 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) Personen, die eine selbständige berufliche Tätigkeit ausüben, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychologen, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Berater, Buchhalter, Architekten, Piloten, Journalisten, Reporter und so weiter.

Das Partnerunternehmen wird aufgrund eines Gesellschaftsvertrages gegründet und anschließend in ein besonderes Partnerschaftsregister eingetragen.

Die Beziehungen zwischen den Partnern richten sich nach den Bestimmungen der zwischen ihnen unterzeichneten Vereinbarung. Sie haften unbeschränkt als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Gleichzeitig können Partner nach §8 PartGG die Verantwortung jedes Einzelnen für berufliche Fehler feststellen.

Privates Unternehmen

In Deutschland gibt es ebenso wie in Russland Privatunternehmen. Ein Einzelunternehmer oder ein Unternehmen handelt als Organisationsform, vertreten durch eine natürliche Person, die kein Vertreter der freien Berufe ist, in deren Auftrag alle geschäftlichen Tätigkeiten ausgeübt werden.

Tatsächlich ist der IE die einfachste Form der Unternehmensorganisation in Deutschland. Darüber hinaus kann ein solches Unternehmen weder als juristische Person noch als selbständige wirtschaftliche Einheit angesehen werden. Die Rechtsfähigkeit des Einzelunternehmers steht in direktem Zusammenhang mit seinem einzigen Teilnehmer, daher trägt er die volle Verantwortung.

Ein privates Unternehmen gilt ab dem Zeitpunkt der Mitteilung seiner Gründung an die zuständige Behörde im Standortgebiet als gegründet. Ist ein Einzelunternehmer Kaufmann, muss er auch im Handelsregister eingetragen werden.

Gewerbesteuern in Deutschland

Eines der wichtigsten Themen für zukünftige Unternehmer ist die Besteuerung. Steuern können nicht nur bei der Rechtsformwahl, sondern auch bei der Gründungsentscheidung ein wichtiges Entscheidungskriterium sein. Zu den wichtigsten Steuern in Deutschland gehören also:

  • Die Körperschaftsteuer bzw. Körperschaftsteuer wird von Handelsgesellschaften zu einem einheitlichen Satz von 15,825% abgeführt.
  • Die Gewerbesteuer ist eine lokale Steuer auf gewerbliche Organisationen, die je nach Standort der Organisation mit einem Satz von 14-17,15 % des Gewinns erhoben wird.
  • Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer), die bei allen Transaktionen des Kaufs und der Lieferung von Waren und Dienstleistungen in Deutschland sowie bei der Einfuhr von Waren in die EU erhoben wird. Der allgemeine Satz beträgt 19%, jedoch gibt es für viele Produkte ermäßigte Sätze.
  • Die Einkommensteuer (Einkommnsteuer) wird von natürlichen Personen, auch aus Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit, zu einem progressiven Steuersatz in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens berechnet.

Dies sind natürlich nicht alle Arten von Steuern. Mehr dazu erfahren Sie im Material "Besteuerung in Deutschland".

Eigentumsformen für Gebietsfremde

Unter Berücksichtigung all dessen können wir eine offensichtliche Schlussfolgerung ziehen: Die Investition eigener Mittel in Deutschland für Russen und alle anderen, die sich nicht dauerhaft auf seinem Territorium aufhalten, ist nur in Form der Gründung einer Gesellschaft - einer juristischen Person - möglich. Zu den verfügbaren Organisationsformen gehören daher:

  • LLC und deren vereinfachte Version (GmbHб UG);
  • Aktiengesellschaft (AG);
  • Europäische Gesellschaft (SE).

Die Möglichkeit, in Deutschland einen Einzelunternehmer zu eröffnen, besteht zwar für Russen, aber dann müssen sie in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sein, und dafür müssen sie sich dauerhaft im Land aufhalten oder sich mindestens 183 Tage im Jahr darin aufhalten.

Geschäftszuwanderung nach Deutschland

Viele, die sich in Deutschland selbstständig machen wollen, entscheiden sich für eine Geschäftszuwanderung. Darüber hinaus sind hierfür alle gesetzlichen Voraussetzungen gegeben: Will ein Ausländer eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, kann er sich nach § 21 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu diesem Zweck einen entsprechenden Wohnsitz verschaffen Erlaubnis in Deutschland.

Mehr über ihn im Material "

Eine solche Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 21 Abs. 4 AufenthG kann für drei Jahre erteilt werden, danach wird bei erfolgreicher Erwerbstätigkeit eine Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt) erteilt.

Nach § 21 Abs. 1 AufenthG wird einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn:

  • es besteht ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionaler Bedarf für die Entwicklung der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit, der er nachgeht;
  • positive Auswirkungen seiner Aktivitäten auf die Wirtschaft erwartet;
  • der Ausländer über ausreichende Mittel verfügt, um seine Tätigkeit selbstständig zu finanzieren.

Im Artikel "Business Immigration" erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für ausländische Geschäftsimmigranten.

Abschluss

Zusammenfassend stellen wir fest, dass jeder Ausländer, wenn er Lust hat, ein Geschäft in Deutschland eröffnen kann.Ist er nicht in Deutschland ansässig, stehen ihm nur für juristische Personen typische Organisations- und Rechtsformen des Eigentums zur Verfügung.

Um ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft zu gründen, müssen Sie nach Deutschland ziehen. Dafür sind jedoch alle Voraussetzungen gegeben: Wer beispielsweise Privatunternehmer werden möchte, kann in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.

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