Erwerb und Registrierung der norwegischen Staatsbürgerschaft

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Das Königreich Norwegen nimmt jährlich eine führende Position in den Ratings der Staaten in Bezug auf den Lebensstandard der Bevölkerung ein. Diese Tatsache macht es in den Augen von Ausländern zu einem der attraktivsten Auswanderungsländer. Die Erlangung der lokalen Staatsbürgerschaft ist jedoch sehr zeit- und arbeitsintensiv.

Kriterien für Bewerber

Das norwegische Gesetz legt die folgenden Kriterien für Antragsteller auf die Staatsbürgerschaft fest:

  • Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre);
  • Vorliegen einer gültigen Aufenthaltserlaubnis (im Folgenden: Aufenthaltserlaubnis), einer Wohnung und eines stabilen Einkommens;
  • Erfüllung der Wohnsitzpflicht (von 3 bis 7 Jahren);
  • Keine registrierten Fälle von Verstößen gegen lokale Gesetze;
  • Keine Vorstrafen im Hoheitsgebiet anderer Staaten;
  • Beherrschung der Staatssprache;
  • Fehlen schwerer psychischer und / oder physiologischer Pathologien (Drogensucht, Schizophrenie, AIDS, Tuberkulose usw.);
  • Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft.

Einige der Anforderungen dieser Liste gelten nicht für minderjährige Kinder von Antragstellern.

Verbot der Einbürgerung

Nach der lokalen Gesetzgebung können folgende Personen keine Staatsbürger werden:

  • Angehörige der Streitkräfte oder Sonderdienste anderer Staaten;
  • Gesucht von Interpol;
  • Verdacht auf Verbindungen zu terroristischen und/oder kriminellen Organisationen;
  • In ihrem Heimatland strafrechtlich verfolgt wegen Taten mit den gleichen Strafen im norwegischen Strafgesetzbuch;
  • innerhalb der letzten 10 Jahre vorbestraft sein;
  • Verstoß gegen lokale Migrationsgesetze.

Fundamente

Die Gründe für die Einleitung des betreffenden Verfahrens sind:

  • Geburtsrecht;
  • Natürliche Einbürgerung:
  • Heirat (oder Partnerschaft) mit einem königlichen Untertanen;
  • Andere Gründe.

Der Kauf von Immobilien und / oder die Geschäftstätigkeit auf dem Staatsgebiet sowie die Investition in die lokale Wirtschaft sind keine ausreichenden Gründe für die Ernennung zur Staatsbürgerschaft.

Geburtsrecht und Herkunft

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Das Recht ist relevant für Personen geboren:

  1. Auf dem Staatsgebiet (Eltern sind norwegische Staatsbürger);
  2. Ab 01.09.2006 inkl. außerhalb der staatlichen und/oder offiziellen Ehe (mindestens einer der Elternteile ist norwegischer Staatsbürger).

Wenn der Antragsteller vor dem angegebenen Datum geboren wurde, kann er unter folgenden Voraussetzungen die Staatsbürgerschaft durch Geburt annehmen (Eltern sind Staatsbürger verschiedener Staaten):

  • Mutter ist norwegische Staatsbürgerin (unabhängig vom Status der Beziehung);
  • Der Vater war zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes norwegischer Staatsbürger (Verwandtschaftsstand - offizielle Heirat).

Ehe oder Partnerschaft

Bedingungen für die Umsetzung dieser Grundlage:

  1. Der Status eines der Partner (amtlicher Ehegatte oder Lebensgefährte) ist ein vollwertiger Bürger;
  2. Die Dauer des Zusammenlebens beträgt mindestens 3 Jahre;
  3. Der die Staatsbürgerschaft beantragende Partner besitzt eine gültige Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserfordernis - 3 Jahre);
  4. Die tatsächliche Art der Beziehung (gemeinsame Haushaltsführung, Eigentumsverhältnisse usw.).

Die Aufdeckung der fiktiven Beziehung ist für einen Bürger, für seinen Partner, mit einer Freiheitsstrafe behaftet – Abschiebung mit anschließender Einreisesperre oder Freiheitsstrafe.

Einbürgerung

Diese Möglichkeit besteht am häufigsten bei Ausländern (einschließlich Russen), die die lokale Staatsbürgerschaft erwerben möchten. Die Hauptbedingung ist die vollständige Erfüllung der oben genannten Kriterien (mit Ausnahme von Situationen aus objektiven Gründen).

Darüber hinaus wird in einigen Fällen das Wohnsitzerfordernis reduziert auf:

  • 5 Jahre - für minderjährige Kinder von Antragstellern;
  • 2 Jahre alt - für Minderjährige, deren Elternteil norwegischer Staatsbürger ist;
  • 2 Jahre alt - für Bürger anderer skandinavischer Staaten.

Andere Gründe

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Andere Gründe für die Erlangung der lokalen Staatsbürgerschaft:

  1. Familienzusammenführung (Bedingung - Aufenthalt auf dem Territorium des Staates naher Verwandter, die Staatsbürger sind);
  2. Arbeitstätigkeit (Priorität - hochqualifizierte Fachkräfte in den Bereichen Bergbau, Gas und Öl);
  3. Begehung von Handlungen, die nach lokalem Recht besonderen Verdiensten für den Staat gleichgestellt sind (z. B. die Vertretung Norwegens bei internationalen Sportwettkämpfen);
  4. Verleihung des Status eines registrierten Flüchtlings.

Möglichkeit zum Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft

Die norwegische Gesetzgebung sieht nicht die Möglichkeit vor, dass Bürger die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen. Ausnahmen:

  • Minderjährige Staatsbürger des Königreichs, die außerhalb seiner Grenzen geboren wurden und automatisch eine zweite Staatsbürgerschaft erhalten haben (Personen, die dieser Kategorie angehören, müssen mit Vollendung des 18. Lebensjahres auf eine ihrer Staatsbürgerschaften verzichten);
  • Ausländer, deren einheimische Gesetzgebung den Verzicht auf die Staatsbürgerschaft verbietet.

Verfahren

Die folgenden Schritte gehen der Einreichung der Dokumente zum Erwerb der norwegischen Staatsbürgerschaft voraus:

  1. Registrierung eines Schengen- oder nationalen Langzeitvisums der Kategorie D, entsprechend dem Aufenthaltszweck;
  2. Grenzübertritt, Migrationsanmeldung bei der Polizei am Wohnort;
  3. Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (muss jährlich erneuert werden);
  4. Aufenthalt von 5 Jahren auf dem Staatsgebiet (maximale Abwesenheitszeit - 2 Monate pro Jahr);
  5. Anmeldung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, Aufenthalt auf dieser Grundlage für mindestens 2 Jahre.

Innerhalb von 7 Jahren ab Einreisedatum ist ein Bewerber im Alter von 18 bis 55 Jahren verpflichtet, an einer örtlichen Sprachschule zu studieren (Studiengang ~ 300 Stunden). Ausnahmen sind Personen, die die Staatssprache ausreichend beherrschen, oder Ausländer – Absolventen lokaler Universitäten.

Mit Erreichen der entsprechenden Qualifikation hat der Antragsteller das Recht, die Einreise in die lokale Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Vorbereitung von Dokumenten

Vor der Einreichung eines Antrags muss der Antragsteller vorbereiten (einschließlich beglaubigter Übersetzungen von Dokumenten eines inländischen Musters):

  • Antrag auf Erteilung der Staatsbürgerschaft des Königreichs Norwegen;
  • Eine Kopie eines gültigen RF-Passes;
  • Kopien von Reisepässen - gültig und entwertet (für die letzten 10 Jahre);
  • Eine Kopie einer gültigen Aufenthaltserlaubnis;
  • Nachweis - Einhaltung der Wohnsitzpflicht, Wohnungsverfügbarkeit und stabiles Einkommen;
  • Zertifikat (oder ein ähnliches Dokument), das die Kenntnis der Landessprache bestätigt;
  • 4 Fotos (30 × 40 mm);
  • Bescheinigungen - von der örtlichen Polizei (bestätigt das Fehlen von Straftaten), über das Fehlen eines Vorstrafenregisters auf dem Territorium der Russischen Föderation;
  • Ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand;
  • Bestätigung des Verzichts auf die russische Staatsbürgerschaft;

  • Dokument, das die Zahlung der staatlichen Abgabe bestätigt;
  • Andere Dokumente je nach Situation (Geburtsurkunde eines Kindes, Heirat, Tod eines Ehepartners usw.).

Vorlage von Dokumenten

Die Unterlagen werden bei der Polizeidienststelle am Wohnort des Antragstellers eingereicht. Das vorbereitete Kit kann auch aus der Ferne gesendet werden - über die Website der Einwanderungsbehörde.

Kosten und Bedingungen

Die staatliche Abgabe wird vor der Einreichung der Dokumente entrichtet. Größe - ~ 600 € pro Person. Minderjährige sind von der Zahlung befreit.

Die Frist für die erste Prüfung des Antrags ist individuell, nach Prüfung wird der Antragsteller zu einem mündlichen Gespräch geladen. Die endgültige Antwort erfolgt frühestens 6 Monate später.

Nächste Schritte

Nachdem die Möglichkeit des Erwerbs der Staatsbürgerschaft bestätigt wurde, wird der Antragsteller in die örtliche Gemeinde geladen, wo er in feierlicher Atmosphäre dem regierenden Monarchen und dem norwegischen Volk den Treueid leistet.Ein Reisepass und ein Plastikausweis eines Bürgers sind bei der örtlichen Polizeidienststelle erhältlich.

Möglichkeit des Versagens

Bei Feststellung von Unstimmigkeiten und/oder Verstößen bei der Einreichung des o.g. Antrags verzögert sich die Genehmigung erheblich oder der Antrag selbst wird abgelehnt.

Die häufigsten Gründe für die Verweigerung der Verleihung der norwegischen Staatsbürgerschaft sind:

  1. Aufgezeichnete Fälle von Verstößen gegen lokale und / oder ausländische Gesetze;
  2. Fehlen der erforderlichen Dokumente oder deren Nichteinhaltung der festgelegten Kriterien;
  3. Fälschung von Dokumenten und/oder Informationen.

Der Widerspruch gegen die Ablehnung erfolgt durch Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde frühestens 6 Monate nach Eingang der Ablehnung. Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufung ist die Beseitigung der aufgedeckten Unstimmigkeiten. Die maximale Anzahl von Einsprüchen beträgt 3.

Der Erwerb der norwegischen Staatsbürgerschaft erfordert die strikte Einhaltung der für dieses Verfahren festgelegten Regeln. Gleichzeitig werden laut Statistik mehr als ⅓ der Anträge auf Staatsbürgerschaft nicht erfüllt. Ein positives Ergebnis (sofern erreicht) rechtfertigt jedoch alle aufgewendeten Anstrengungen.

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