Suomen kansalaisuus 2021: So erhalten Sie die finnische Staatsbürgerschaft

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Finnland ist wie jedes andere nördliche Land daran interessiert, Landsleute und Menschen anzuziehen, die bereit sind, für das Wohl des Staates zu arbeiten. Viele von ihnen werden schließlich die finnische Staatsbürgerschaft erwerben. Es gibt mehrere Möglichkeiten, dies zu tun, und einige davon sind auch für Russen verfügbar.

Vorteile eines finnischen Passes

Die Entscheidung, die finnische Staatsbürgerschaft anzunehmen, ist immer bewusst. Auch für Russland raue klimatische Bedingungen, bizarre Traditionen, komplexe Sprache und eine für Europäer untypische Kultur – an all das gewöhnt sich der zukünftige Bürger seit Jahren. Aber jeder, der sich entschieden hat, ein Bürger von Suomi (der umgangssprachliche Name des Landes) zu werden, weiß was und im Namen dessen, was er vorhat.

Der finnische Pass zieht Ausländer von außerhalb der EU mit folgenden Vorteilen an:

  • Finnische Staatsbürger werden automatisch Bürger der Europäischen Union, was ihnen ermöglicht, sich ohne Probleme und zusätzliche Genehmigungen in einem der EU- und Schengen-Staaten zu bewegen und dort zu leben;
  • die Staatsbürgerschaft berechtigt, in Finnland und jedem anderen EU-Land ohne Genehmigungen und Visa zu arbeiten und Geschäfte zu machen;
  • der Lebensstandard in Finnland liegt über dem EU-Durchschnitt, das Durchschnittsgehalt im Jahr 2021 betrug 3,36 Tausend Euro;
  • günstige Lage und eine gemeinsame Grenze mit der Russischen Föderation ermöglichen häufige Besuche in der Heimat;
  • Rechtskultur - Finnen sind an strikte Einhaltung des Gesetzes gewöhnt, egal welche Lebensbereiche es betrifft;
  • wirtschaftliche Stabilität - die jährliche Inflationsrate überschreitet nicht 1%.

Und das sind nur die wichtigsten Vorteile.

Wer und wie bekommt die finnische Staatsbürgerschaft

Die Bedingungen für die Erlangung der finnischen Staatsbürgerschaft und das Verfahren für dieses Verfahren werden durch die Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 359 vom 16. Mai 2003 (Kansalaisuuslaki) bestimmt. Es zeigt insbesondere drei mögliche Wege auf, um Staatsbürger des Landes zu werden:

  • bei der Geburt: automatisch, wenn das Kind in Finnland von finnischen Eltern geboren wird, oder nach Benachrichtigung, wenn das Kind außerhalb des Landes geboren wurde;
  • durch Mitteilung, die nur für bestimmte Kategorien verfügbar ist, insbesondere für Finnen nach Herkunft oder ehemalige Staatsbürger;
  • auf Antrag, d. h. als Ergebnis des Verfahrens zur Annahme der Staatsbürgerschaft.

Es ist klar, dass für Russen, die keine finnischen Wurzeln haben, der einzige Weg darin besteht, die Staatsbürgerschaft auf Antrag, also durch Einbürgerung, zu erwerben. In diesem Fall muss der Russe eine Reihe von Bedingungen und Anforderungen erfüllen, die in Kapitel 3 des Kansalaisuuslaki festgelegt sind.

Wir sprechen insbesondere über solche Bedingungen wie:

  • die Mehrheit des Antragstellers oder seine Emanzipation infolge einer geschlossenen Ehe;
  • tatsächlicher ununterbrochener Aufenthalt in Finnland für fünf Jahre aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis oder für sieben Jahre nach Vollendung des 15. Lebensjahres, davon zwei Jahre ununterbrochen;
  • fehlende Strafverfolgung und Einreiseverbote nach Finnland;
  • Abwesenheit verletzter Zahlungsverpflichtungen (Schulden);
  • Verfügbarkeit einer legitimen Lebensgrundlage und angemessenen Wohnraums;
  • ausreichende Kenntnisse der finnischen und schwedischen Sprache in Wort und Schrift.

So ist die Hauptbedingung für die meisten Ausländer ein fünfjähriger Aufenthalt auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis (oleskelulupa), Flüchtlingsstatus, Asyl gewährt.

Methoden und Gründe für die Erlangung der Staatsbürgerschaft

Die finnische Gesetzgebung erlaubt verschiedene Arten des legalen Lebens im Land mit der weiteren Möglichkeit, einen finnischen Pass zu erhalten. Das Ausländergesetz Nr. 301 vom 30.04.2004 (Ulkomaalaislaki) erlaubt die Einwanderung in das Land:

  • für die Ausbildung an finnischen Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen;
  • als Finne nach Abstammung - in Gegenwart einer Bestätigung der finnischen Herkunft und einer Erklärung der finnischen Staatsbürgerschaft;
  • um Geschäfte zu machen;
  • um einen Flüchtlingsstatus oder einen anderen humanitären Status zu erlangen;
  • für Arbeit in einem finnischen Unternehmen;
  • als naher Verwandter oder Familienangehöriger eines finnischen Staatsbürgers.

Bitte beachten Sie, dass der Erwerb von Immobilien keine zwingende Grundlage für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis ist. Es ist jedoch ein zusätzliches Plus für eine positive Entscheidung bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.

Schauen wir uns die wichtigsten Möglichkeiten zum Erwerb der finnischen Staatsbürgerschaft genauer an.

Von Geburt an

Nach § 9 Kansalaisuuslak haben Kinder von Geburt an Anspruch auf die finnische Staatsbürgerschaft (Suomen kansalaisuus syntymän perusteella), wenn:

  • die Mutter ist finnische Staatsbürgerin;
  • der Vater ist Staatsbürger und mit der Mutter verheiratet oder das Kind wurde auf finnischem Gebiet geboren und die Vaterschaft wird bestätigt (auch wenn der Vater stirbt);
  • das Kind wird in Finnland von ausländischen Eltern geboren, erwirbt jedoch keine andere Staatsbürgerschaft und hat kein Recht darauf;
  • das Kind wurde in Finnland von Eltern geboren, die in dem Land einen Flüchtlingsstatus oder einen anderen Schutz durch die Behörden ihres Wohnsitzlandes erhalten haben, und das Kind erwirbt keine andere Staatsbürgerschaft. Wenn nur ein Elternteil Flüchtling ist, sollte das Kind auch nicht berechtigt sein, eine andere Staatsangehörigkeit zu erwerben, indem es zum anderen nicht geflüchteten Elternteil gehört.

Wenn Sie also ein Kind von einem Finnen zur Welt bringen und der Vater die Vaterschaft nicht bestreitet, erhält das Neugeborene die finnische Staatsbürgerschaft.

Darüber hinaus haben auch ausländische Adoptivkinder gemäß § 10 Kansalaisuuslaki Anspruch auf die finnische Staatsbürgerschaft, wenn mindestens einer der Adoptiveltern finnischer Staatsbürger ist.

Ist das adoptierte Kind unter 12 Jahre alt, erwirbt es automatisch die Staatsbürgerschaft, ist es jünger, kann es es durch Erklärung oder Heirat seiner Adoptiveltern erhalten.

Auch für gefundene Kinder, deren Eltern unbekannt sind, entsteht das Recht auf Staatsbürgerschaft, wenn die Kinder selbst nicht als Ausländer anerkannt werden. Wenn das gefundene Kind als Ausländer anerkannt wird, aber weiterhin in Suomi lebt, wird ihm die Staatsbürgerschaft mit Vollendung des 5. Lebensjahres verliehen.

Durch Heirat

Die Ehe mit einem finnischen Staatsbürger begründet keine Staatsbürgerschaft. Dennoch erlaubt § 37 Ulkomaalaislaki dem finnischen Ehegatten, als Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis im Land zu erhalten. Auf dieser Grundlage ist es möglich, sich auf finnischem Hoheitsgebiet zu bewegen und dort zu leben, bis die Voraussetzungen für die Erlangung des Bürgerstatus erfüllt sind. Der Ort der Eheschließung spielt keine Rolle: Sie kann sowohl in Russland als auch in Finnland registriert werden.

Finnen sind ein tolerantes Volk, daher wird Ehegatten unabhängig von ihrem Geschlecht das Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis gewährt, auch wenn es sich um eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft handelt. In diesem Fall muss es jedoch nach den nationalen Rechtsvorschriften Finnlands registriert werden.

Im Allgemeinen wird den Ehegatten finnischer Staatsbürger eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn sie:

  • die Volljährigkeit erreicht haben;
  • planen, in Finnland zu leben, haben die Möglichkeit zum Leben und zur Wohnung (der finnische Ehepartner muss die Verpflichtungen des Gastgebers übernehmen);
  • seit mindestens zwei Jahren zusammenleben oder ein gemeinsames Kind haben (was die Scheinehe ausschließt).

Ausbildung, Beschäftigung

Einer der Gründe für die Beantragung einer Hauptaufenthaltserlaubnis ist eine Ausbildung. Eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende wird erteilt, wenn ein ausländischer Studienbewerber die Zulassung beantragt und von einer finnischen Universität genehmigt wurde. Für die Studienzeit wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, jeder neue Studiengang muss erneuert werden.

Gleichzeitig muss der Student über die notwendigen Mittel zum Lebensunterhalt verfügen, das jährliche Mindestbudget beträgt 6720 Euro (oder 560 Euro pro Monat) für Unterkunft, Verpflegung und andere Ausgaben. In der Freizeit sind Teilzeitjobs akzeptabel (ca. 25 Stunden pro Woche).

Sie können auch für einen vollwertigen Job umziehen.Grundsätzlich hängt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit dem Antrag des Arbeitgebers zusammen – dieser muss nachweisen, dass es auf dem finnischen Arbeitsmarkt keine solchen Fachkräfte gibt. Gibt es keinen bestimmten Arbeitgeber, kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche erteilt werden. Ein solcher Antrag wird jedoch zusätzlich vom Amt für Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung geprüft.

Unternehmerische Tätigkeit

Eine finnische Aufenthaltserlaubnis kann auch als Unternehmer (oleskelulupa yrittäjille) erworben werden. Das Land ist daran interessiert, ausländisches Kapital und Investitionen anzuziehen, daher erteilt es jedem, der geschäftlich tätig werden möchte, eine Aufenthaltserlaubnis. Es kann sich um ein kleines Privatunternehmen handeln, beispielsweise um Einzelunternehmertum, die Eröffnung eines eigenen Unternehmens und sogar um den Kauf von Anteilen an einem finnischen Unternehmen.

Eine Aufenthaltserlaubnis muss im Voraus beantragt werden: Nur ein Einwohner, dh ein Einwohner Finnlands, kann einen einzelnen Unternehmer oder ein Unternehmen gründen. Mit einer Aufenthaltserlaubnis kann man jedoch bei der Existenzgründung mit staatlicher Unterstützung rechnen.

Ein Ausländer wird in der Lage sein, Beratung, Unterstützung beim Papierkram und sogar die Finanzierung seiner eigenen Geschäftsidee zu erhalten.

Asyl bekommen

Alle Ausländer, die in ihrem Heimatland einer begründeten Verfolgung aus rassischen, nationalen, religiösen, ethnischen, geschlechtlichen oder anderen Gründen ausgesetzt sind, haben das Recht, in Finnland die Flüchtlingseigenschaft zu beantragen. Um den humanitären Status zu erlangen, muss ein solcher Ausländer:

  • nachweisen, dass ihm in seinem Heimatland Verfolgungsgefahr droht;
  • Asyl in Finnland beantragen, eine Antragstellung über diplomatische Vertretungen im Ausland ist nicht vorgesehen;
  • über die finnische Grenze in die EU einreisen - Asyl wird von dem EU-Land gewährt, in das der Antragsteller zuerst eingereist ist.

Der Flüchtlingsstatus in Finnland hat viele Vorteile. Sie gibt insbesondere das Recht auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, auf das Leben in einer Aufnahmeeinrichtung, auf eine Geldleistung für den Grundbedarf, auf eine Beschäftigung und andere Leistungen.

Bitte beachten Sie, dass Ausländern gemäß einer von der Regierung festgelegten Quote ein humanitärer Status zuerkannt wird.

Das Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Da ein Bürger der Russischen Föderation die finnische Staatsbürgerschaft nur im Rahmen der Einbürgerung erwerben kann, schlagen wir vor, auf dieses Verfahren näher einzugehen. Wir erinnern Sie daran, dass dies ein langwieriger Prozess ist, der unabhängig von den Gründen der Einreise definitiv mehr als ein Jahr dauern wird: Die Aufenthaltserlaubnis beträgt 5 Jahre, der Countdown beginnt ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Hauptaufenthaltserlaubnis. Nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis kann diese um maximal 4 Jahre verlängert werden.

Nach 4 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt auf der Grundlage einer befristeten Aufenthaltserlaubnis hat ein Ausländer das Recht, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Pysyvä oleskelulupa) zu beantragen. Es wird Ausländern auf unbestimmte Zeit ausgestellt und muss nicht verlängert werden, aber es ist nicht zwingend erforderlich, die finnische Staatsbürgerschaft zu erwerben - Sie können 5 Jahre lang mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Finnland leben und danach die Staatsbürgerschaft beantragen.

Nachdem ein Ausländer die erforderliche Zeit im Land gelebt hat, muss er:

  1. Besorgen Sie sich einen Nachweis über die Sprachkenntnisse. Dies kann beispielsweise ein Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule, ein Hochschuldiplom oder ein Zeugnis über die bestandene Sprachprüfung sein, mehr dazu finden Sie hier.
  2. Lassen Sie sich die Existenz und die Rechtmäßigkeit von Einkommens- und Wohnungsquellen bestätigen.
  3. Sammeln Sie ein Paket mit anderen erforderlichen Dokumenten, die wir im Folgenden besprechen werden.
  4. Bezahlen Sie die staatliche Gebühr für die Einreichung eines Antrags.
  5. Beantragen Sie die Staatsbürgerschaft auf jede vorgeschriebene Weise.
  6. Handelt es sich um eine elektronische Anmeldung, müssen Sie zusätzlich beim Migrationsservice erscheinen, um Ihre Identität zu bestätigen, Originaldokumente einzureichen und Ihre Sprachkenntnisse zu überprüfen. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung erfolgen, die Zulassung erfolgt nach Vereinbarung.
  7. Warten Sie die Entscheidung ab.
  8. Wenn die Entscheidung positiv ausfällt, wenden Sie sich an das örtliche Zivilpolizeiamt, um einen finnischen Pass zu erhalten.
  9. Ist die Entscheidung negativ, kann der Ausländer dagegen Berufung einlegen.

Wo bewerben

Für die Erteilung der finnischen Staatsbürgerschaft ist die örtliche Einwanderungsbehörde (Maahanmuuttoviraston) am Wohnort des Ausländers zuständig. Er kann sich jedoch bei jeder für ihn geeigneten Stelle bewerben. Der Bewerber um die Staatsbürgerschaft hat das Recht, das Amt zu besuchen, um sich persönlich zu bewerben.

Der Empfang zu Fragen der Staatsbürgerschaft wird nach Vereinbarung durchgeführt. Über den elektronischen Warteschlangendienst können Sie einen Platz und eine passende Zeit für einen Termin buchen. Die Adressen und Öffnungszeiten der Büros des Migrationsdienstes finden Sie auf dessen Website.

Wenn Sie Maahanmuuttoviraston nicht persönlich besuchen möchten, können Sie auf der Website von Enter Finland einen Antrag elektronisch stellen. Dazu müssen Sie sich zunächst bei der Ressource registrieren und Ihre Identität auf bequeme Weise identifizieren, z. B. per Telefonnummer oder Bankkonto oder per E-Mail.

Bei der elektronischen Antragstellung muss der Antragsteller dennoch den Migrationsservice aufsuchen - zur Identifizierung der Person, zur Überprüfung der Sprachkenntnisse und zur Vorlage der Originaldokumente. Auch hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Ein Paket der erforderlichen Dokumente

Das wichtigste Dokument bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft ist der Antrag. Es muss auf Finnisch oder Schwedisch ausgefüllt werden und dem vorgeschriebenen Formular (Formular KAN 1) entsprechen. Zusammen mit ihm werden folgende Unterlagen eingereicht:

  • Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument, wenn kein Reisepass vorhanden ist;
  • Sprachzeugnis, Hochschuldiplom oder Grundbildungszeugnis;
  • Dokumente, die vergangene und gegenwärtige Finanzierungsquellen für das Leben in Finnland bestätigen.

Dies ist das Mindestpaket an Dokumenten, das der Antragsteller benötigt. Abhängig von den Umständen kann der Migrationsdienst weitere Dokumente verlangen, zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, Dokumente über das Recht auf Wohnungsnutzung, einige medizinische oder Reisedokumente und andere. Sie müssen kein Lichtbild, keine Aufenthaltserlaubnis und keine weiteren Papiere selbst vorlegen.

Kosten und Bearbeitungszeit der Bewerbung

Für die Bearbeitung des Antrags erheben die Finnen von den Antragstellern eine staatliche Gebühr. Seine Größe hängt vom Bewerbungsformular ab: 2021 zahlt der Bewerber bei einer Online-Bewerbung 350 Euro, eine Papierbewerbung kostet 440 Euro.

Außerdem muss der Bewerber die Sprachprüfung bezahlen. Die Kosten für das Bestehen hängen von dem Kenntnisstand ab, den der Bewerber mit einem Zertifikat bestätigen möchte. In jedem Fall werden die Kosten für die Prüfung zwischen 100 und 160 Euro liegen. Alle anderen obligatorischen Ausgaben sind nicht enthalten.

Die Bedingungen der Gegenleistung sind in jedem Fall individuell. Die durchschnittliche Bearbeitungs- und Entscheidungszeit beträgt 5-9 Monate.

Wenn der Migrationsdienst zusätzliche Informationen benötigt, wird er sich selbst mit dem Antragsteller in Verbindung setzen. Wird ein schriftlicher Antrag gestellt, wird dem Antragsteller die Entscheidung per Post mitgeteilt.

Wurde ein elektronischer Antrag gestellt, erfolgt die Mitteilung über die Entscheidung per SMS an die E-Mail.

Verzicht auf Staatsbürgerschaft

Nach finnischem Recht müssen diejenigen, die die lokale Staatsbürgerschaft annehmen, nicht auf ihren früheren Pass verzichten. Daher kann jeder Russe, der einen finnischen Ureinwohner erhalten hat, die russische Staatsbürgerschaft behalten. Wir erinnern Sie daran, dass er in diesem Fall die russischen Behörden über seine ausländische Staatsbürgerschaft informieren muss.

Doppelte Staatsbürgerschaft in Finnland

Finnen sind eine multikulturelle Nation, daher verbietet ihnen die lokale Gesetzgebung seit 2003 nicht, die Staatsbürgerschaft anderer Länder zu besitzen - sowohl der Europäischen Union als auch Russlands und anderer GUS-Staaten. Ein weiteres Problem ist die Anerkennung des Bipatrismus durch die Behörden des zweiten Landes.

Beispielsweise verbietet die ukrainische Gesetzgebung Bipatrismus und sieht den automatischen Verlust der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch einen Ukrainer vor, wenn er freiwillig einen Pass eines anderen Landes erwirbt. In der Russischen Föderation ist der Besitz einer zweiten Staatsbürgerschaft nicht verboten, daher kann die russisch-finnische Mehrfachstaatsbürgerschaft als völlig legal angesehen werden.

Beachten Sie jedoch, dass die finnischen Behörden ihn unabhängig vom Standort des Bipatriden, sofern nicht durch einen internationalen Vertrag etwas anderes bestimmt ist, ausschließlich als Bürger Finnlands behandeln.

Ablehnung eines Antrags auf Staatsbürgerschaft

In einigen Fällen kann der Antrag auf Einbürgerung vom Migrationsdienst abgelehnt werden. Dies ist möglich, wenn:

  • der Antragsteller die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht erfüllt;
  • der Migrationsdienst begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Antragsteller nach Erhalt des Passes die nationale Sicherheit des Landes und die öffentliche Ordnung gefährdet;
  • es besteht Grund zu der Annahme, dass ein Ausländer einen finnischen Pass erhält, ohne die Absicht zu haben, sich im Land aufzuhalten;
  • die Einbürgerung eines Ausländers aus anderen zwingenden Gründen dem nationalen Interesse zuwiderläuft.

In jedem Fall wird ein negativer Bescheid erstellt und dem Antragsteller schriftlich zugestellt. In diesem Fall wird der Betrag der staatlichen Abgabe nicht erstattet.

Gegen eine ablehnende Entscheidung des Migrationsdienstes kann beim nahegelegenen Verwaltungsgericht Berufung eingelegt werden. Hier finden Sie die Kontaktdaten und die Website des Gerichts sowie die Bedingungen für die Einreichung einer Beschwerde.

Entzug der finnischen Staatsbürgerschaft

Die finnische Gesetzgebung sieht eine begrenzte und ausschließliche Liste von Gründen vor, aus denen einem Bürger dieser Status entzogen werden kann, insbesondere:

  • wenn eine Person aufgrund falscher Angaben den Status eines finnischen Staatsbürgers erhalten hat;
  • wenn ein Suomi-Bürger, der das 22. Lebensjahr vollendet hat, gleichzeitig die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates besitzt und gleichzeitig mit seinem 22. Geburtstag keine ausreichenden Kontakte zu Finnland aufgebaut hat (wohnt nicht im Land; früher gelebt, aber weniger als 7 Jahre, keinen Wehrdienst geleistet usw.);
  • bei freiwilligem Verzicht auf die Staatsangehörigkeit.

In den letzten beiden Fällen haben ehemalige Staatsbürger das Recht, ihren Status wiederherzustellen, indem sie die Staatsbürgerschaft im Rahmen eines vereinfachten Systems erwerben – durch Benachrichtigung.

Abschluss

Die finnische Staatsbürgerschaft bietet Ausländern viele Vorteile - vom Recht auf Leben bis zum Recht auf Arbeit in einem der EU-Länder. Es ist gar nicht so schwer, es zu bekommen: Dazu reicht es, mit einer Aufenthaltserlaubnis für mindestens 5 Jahre zu leben, das Vorhandensein legitimer Einkommensquellen und ausreichende schriftliche und mündliche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Sie können einen Antrag sowohl schriftlich als auch in elektronischer Form stellen. Für die Einreichung wird eine Gebühr von 350-440 Euro erhoben. Im Falle einer positiven Entscheidung müssen Sie Ihren bisherigen Pass nicht aufgeben – seit 2003 erlauben die Finnen die doppelte Staatsbürgerschaft.

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