Das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis ohne das Recht auf Arbeit in Spanien

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Eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien ohne Recht auf Arbeit bietet ihrem Inhaber die Möglichkeit, in diesem Staat gleichberechtigt mit den Anwohnern zu leben, jedoch ohne eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Voraussetzung für die Erlangung dieses Aufenthaltstitels ist somit der Nachweis, dass der Bewerber über die Mittel verfügt, um eine solche Lebensweise aufrechtzuerhalten. Mit anderen Worten, diese Art der Migration in das spanische Königreich kann für wohlhabende Ausländer als die bequemste Art des Umzugs bezeichnet werden, sofern sie eine Reihe von Regeln einhalten.

Was gibt eine spanische Aufenthaltserlaubnis

Viele Bürger aus verschiedenen Ländern der Welt träumen davon, nach Europa zu ziehen. Und das ist durchaus verständlich, denn der spanische Wohnsitz hat eine Reihe von Vorteilen:

  • die Möglichkeit, das ganze Jahr über auf spanischem Territorium zu leben. Diese Option eignet sich besonders für Personen, die in ihrem Heimatland über ein festes Einkommen verfügen und dieses nachweisen können;
  • Freizügigkeit in der gesamten Europäischen Union;
  • die Möglichkeit der Zulassung an einer Hochschule (aber wiederum ohne Anspruch auf Beschäftigung);
  • das Recht, Konten bei lokalen Banken zu eröffnen und Kredite zu erhalten;
  • Erwerb der spanischen Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren Aufenthalt im Land;
  • das Privileg, alle vom Staat gewährten Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.

Gemäß der lokalen Gesetzgebung darf ein Bürger, der eine Aufenthaltserlaubnis dieser Kategorie erhalten hat, nicht länger als 183 Tage außerhalb Spaniens reisen. Aber nach 5 Jahren Aufenthalt im Land wird es auf der Grundlage dieses Dokuments möglich sein, einen unbefristeten Status (Daueraufenthalt) zu erhalten, wodurch diese Einschränkung aufgehoben wird.

Was sind die Voraussetzungen, um eine Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsrecht zu erhalten?

Dem Namen nach zu urteilen, erlaubt uns das Dokument, an dem wir interessiert sind, weder einen Job zu bekommen noch ein Unternehmen in unserem eigenen Namen zu registrieren, um in Spanien Einkommen zu erzielen. Daraus folgt, dass die Behörden des Landes bei der Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis erwarten, dass seine finanzielle Situation es ihm ermöglicht, längere Zeit im Königreich zu bleiben, ohne darin einen Gewinn zu erzielen, und sich gleichzeitig mit allem Notwendigen zu versorgen einen akzeptablen Lebensstandard zu halten.

Die Popularität einer Aufenthaltserlaubnis, die kein Recht auf Arbeit gibt, wird durch ihr einfaches Verfahren zur Erlangung und die Möglichkeit, diesen Status nach einem Jahr Aufenthalt in Spanien zu ändern, sichergestellt.

Es sei darauf hingewiesen, dass diese Art der Genehmigung die Möglichkeit nicht ausschließt, als Remote-Mitarbeiter zu arbeiten oder außerhalb des spanischen Hoheitsgebiets Geschäfte zu machen.

Wer kann also Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis dieser Kategorie werden:

  1. Personen, die über ein Einkommen verfügen, das ihnen ein angenehmes Leben auf dem Land ermöglicht. Der Betrag muss in Spanien mindestens vier jährliche Mindestlöhne pro Antragsteller und mindestens einen für jedes Familienmitglied betragen. Eine Alternative wäre, diese Gelder auf einem spanischen Bankkonto zu haben.
  2. Ausländische Staatsbürger, die auf spanischem Territorium Immobilien im Wert von 500.000 Euro gekauft haben.
  3. Rentnerinnen und Rentner, die zu Hause Zahlungen erhalten, deren Höhe der oben genannten entspricht. Erreicht die Rente nicht den geforderten Wert, können Sie Ihr Einkommen auf andere Weise bestätigen. Zeigen Sie beispielsweise den Gewinn aus der Vermietung von Immobilien oder der Geschäftstätigkeit in Ihrem Heimatland an.

Diese Migrationsmethode wird auch von geschäftstüchtigen Unternehmern gewählt, die Unternehmen durch andere führen.

Ist ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten im Land nicht möglich, macht es keinen Sinn, eine Aufenthaltserlaubnis dieser Kategorie zu beantragen – in diesem Fall reicht ein gewöhnliches Multivisum.

Die wichtigsten Bedingungen, die es uns ermöglichen, die Art des Aufenthaltstitels zu erhalten, an dem wir interessiert sind, sind:

  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis;
  • ein Bankkonto in Spanien für den angegebenen Betrag oder ein Einkommensnachweis im Staat Ihrer Staatsbürgerschaft;
  • Versicherung für jedes Familienmitglied, wenn Sie mit voller Kraft nach Spanien einreisen möchten.

Die Einnahmequelle kann sein:

  • Rentenzahlungen;
  • Gewinn aus einem in einem anderen Land tätigen Unternehmen oder der Vermietung von Immobilien;
  • Einkünfte aus Obligationen oder Aktien;
  • Geld sparen (Sie müssen auf jeden Fall ihre Herkunft bestätigen).

Darüber hinaus muss der Kandidat die folgenden zusätzlichen Anforderungen erfüllen:

  • kein Verstoß gegen die Migrationsgesetzgebung sein;
  • keine Vorstrafen im Land der Staatsbürgerschaft haben;
  • nicht auf der "schwarzen Liste" von Personen stehen, denen die Einreise nach Spanien und anderen Staaten, mit denen das Königreich entsprechende Verträge abgeschlossen hat, untersagt ist;
  • keine Krankheiten haben, die der lokalen Gemeinschaft schaden könnten.

Mit einem Wort, Sie müssen nachweisen, dass Sie keine Person sind, die mit einer Aufenthaltserlaubnis zu einer finanziellen, politischen oder sozialen Belastung für das Land wird.

Das Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

Die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Inhaber die Ausübung einer einkommensschaffenden Tätigkeit nicht gestattet, besteht aus zwei Schritten:

  1. Beantragung eines nationalen Visums der Kategorie D beim spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland;
  2. Erlangung des Aufenthaltsstatus bei der Ankunft im Königreich.

Der Prozess beginnt mit der Vorbereitung der Dokumente. Nachdem die Agentur Ihre Anfrage geprüft hat, wird sie Ihnen eine Antwort zukommen lassen. Seien Sie darauf vorbereitet, dass der Landesbeauftragte Sie eventuell zu einem persönlichen Gespräch einlädt, um einige Sachverhalte zu klären. Danach werden die Unterlagen an die zuständigen spanischen Stellen übermittelt, wo über die Bewilligung des Antrags entschieden wird. Der Prozess dauert etwa drei Monate.

Bei positiver Entscheidung wird ein entsprechender Visumstempel mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten auf Ihrem Reisepass angebracht. Dies ist die Frist, die dem Antragsteller für die Einreise in das Land eingeräumt wird.

Wenn innerhalb von 30 Tagen niemand für ein Visum gekommen ist, wird die Personalakte ins Archiv übertragen und gilt als abgelehnt.

Nach Ihrer Ankunft in Spanien haben Sie genau 1 Monat Zeit, um bei der örtlichen Polizei (Migrant Office) eine Resident Card zu beantragen. Dieses Dokument wird nur in einem Monat ausgestellt. Daher ist es wichtig, alles so zu planen, dass das erteilte nationale Visum seine Legitimität nicht verliert und Sie für die erforderliche Zeit im Land bleiben können.

Welches Dokumentenpaket sollte vorbereitet werden

Um im Jahr 2021 einen Antrag beim Konsulat einzureichen, benötigen Sie:

  1. Ausgefülltes Visumantragsformular in zweifacher Ausfertigung.
  2. Eine Kopie des internen Reisepasses.
  3. Ausländischer Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr und dessen Kopie.
  4. Polizeiliches Führungszeugnis (für Personen über 18 Jahre).
  5. Ärztliche Bestätigung des Fehlens gefährlicher Krankheiten.
  6. Finanzielle Garantien in Form von Rentenzahlungen, Kontoauszügen, Gebühren und anderen Einnahmen aus allen Ländern der Welt mit Ausnahme des Königreichs Spanien.
  7. Zertifikat 3-NDFL für die letzten 3 Jahre und 2-NDFL für die aktuellen 12 Monate.
  8. Eigentumsurkunden oder Pachtverträge.
  9. Schriftliche Begründung der Gründe für den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien.
  10. Foto.
  11. Krankenversicherung.
  12. Eine Bescheinigung der Steuerbehörde, dass alle Verpflichtungen im Land ihrer Staatsbürgerschaft erfüllt sind (dh die Zahlung von Steuern, Geldstrafen usw.).
  13. Bestätigung der Einschreibung von Kindern in Schulen oder Kindergärten in Spanien, wenn Sie mit der ganzen Familie umziehen möchten.
  14. Eine am Arbeitsplatz ausgestellte Bescheinigung (sofern der Antragsteller eine hat), dass das Unternehmen seine ständige Anwesenheit zur Erfüllung der Aufgaben nicht benötigt.
  15. Quittung für die Zahlung des Zolls (60 Euro).

Alle Dokumente müssen ins Spanische übersetzt werden. Nach Prüfung müssen sie vom Konsul beglaubigt werden.

Die Einreichung erfolgt persönlich durch den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten. Im zweiten Fall müssen Sie dem Dokumentenpaket eine notariell beglaubigte Vollmacht beifügen.

Wie lange ist eine solche Aufenthaltserlaubnis gültig?

Die Aufenthaltskarte wird für einen Zeitraum von 1 Jahr ausgestellt. Danach unterliegt es der Erneuerung.

Für das Verfahren muss das spanische Hoheitsgebiet nicht verlassen werden. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis muss spätestens 60 Tage vor Ungültigkeit dieses Dokuments beginnen. Das Dokumentenpaket sollte enthalten:

  1. Ein Antrag, der nach dem Muster ausgefüllt wurde, das auf der Polizeidienststelle erhältlich ist.
  2. Ausländischer Reisepass mit einer Kopie aller Seiten.
  3. Ein Foto.
  4. Eine Aufenthaltskarte, die abläuft.
  5. Bestätigung über die Verfügbarkeit von Mitteln für die Dauer der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
  6. Eine Bescheinigung der Schule, dass die Kinder des Migranten während der gesamten Verlängerungszeit einen Platz in der Bildungseinrichtung behalten. Verfügt der Kandidat zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht über ein solches Dokument, erhält er 30 Tage Zeit, es zu erhalten.

Die Prüfung des Antrags dauert etwa einen Monat.

Im Falle einer positiven Entscheidung wird die Aufenthaltserlaubnis, die nicht zur Beschäftigung berechtigt, um weitere zwei Jahre verlängert.

Darüber hinaus erhält der Antragsteller die Möglichkeit, seinen Status zu ändern und eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, die das Recht auf Beschäftigung gibt. Dazu müssen Sie einen Arbeitsvertrag mit einem lokalen Arbeitgeber abschließen.

Wie viel kostet es, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?

Welches Budget für das gesamte Verfahren benötigt wird, hängt davon ab, für welche Registrierungsmethode Sie sich entscheiden:

  • auf sich allein;
  • durch Vermittler.

Wenn Sie sich an Vermittlungsfirmen wenden, sparen Sie deutlich Zeit, aber kein Geld: In der Regel kostet ein komplettes Leistungspaket für eine dreiköpfige Familie 2500 bis 3000 Euro.

Wenn Sie sich entscheiden, das Thema selbst anzugehen, sehen die Kostenpositionen wie folgt aus (am Beispiel Russland):

  • Konsulargebühr - 60 Euro;
  • Übersetzung eines Papierpakets und seine Legalisierung - 6.000 Rubel;
  • ärztliches Gesundheitszeugnis - 1.500 Rubel;
  • Apostille auf dem polizeilichen Führungszeugnis - 1.500 Rubel.

In verschiedenen Ländern und sogar Städten können die angegebenen Zahlen stark variieren.

Fassen wir zusammen

Der Umzug nach Spanien auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsrecht ist ein ausgezeichneter Ausweg für diejenigen, die über ein konstantes Einkommen verfügen, das für die Legalisierung in ihrem Heimatland ausreicht. Vor allem muss bestätigt werden, dass diese Mittel ausreichen, um im Zielland ein menschenwürdiges Leben zu führen.

Diese Art der Aufenthaltserlaubnis können Rentner, Geschäftsleute, die in einem anderen Staat außer Spanien Gewinne erzielen, Eigentümer von Immobilien auf spanischem Territorium und sogar Migranten, die aus der Ferne arbeiten, beantragen.

Eine wichtige Bedingung: Das Einkommen muss mindestens vier Jahresmindestlöhne pro Antragsteller und einen weiteren für jedes seiner Familienangehörigen betragen. Wer Kontoauszüge bei einer spanischen Bank vorlegt oder ein Einkommen deutlich über dem festgelegten Mindesteinkommen vorweist, hat einige Chancen.

Der Legalisierungsprozess erfolgt in zwei Phasen: Beantragung eines spanischen nationalen Visums im Land der Staatsbürgerschaft und Erhalt einer Aufenthaltskarte bereits in Spanien. Im Falle einer Verweigerung hindert den Antragsteller nichts daran, mit einer Visumserlaubnis in das Land einzureisen oder eine Aufenthaltserlaubnis erneut zu beantragen, jedoch aus zwingenderen Gründen.

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